Kirchenvorstandswahl 2026
Wichtigste Fakten
Wahltermin: 13. September 2026
Kandidatur möglich bis: 2. August 2026
Gewählt werden: Kirchenvorstand und Kirchgemeindevertretungen
Briefwahl: möglich
MITreden. MITdenken. MITentscheiden
Unser Kirchspiel braucht Menschen, die Verantwortung übernehmen.
Am 13. September 2026 ist Kirchenvorstandswahl in unserer Landeskirche.
Im gleichen Zuge wählen wir auch die Mitglieder unserer Kirchgemeindevertretungen.
- Ablauf: In jeder Kirchgemeinde findet um 10:00 Uhr ein Gottesdienst statt, im Anschluss ist bis 13:00 Uhr Gelegenheit zur Stimmabgabe.
- Briefwahl ist auf formlosen Antrag beim Pfarramt des Kirchspiels Dresden West möglich.
- Gewählt werden: ein gemeinsamer Kirchenvorstand sowie eine festgelegte Zahl an Personen für die jeweilige Kirchgemeindevertretung.
- Stimmbezirke entsprechen den einzelnen Kirchgemeinden.
- Sitzverteilung: Jede Kirchgemeinde wird im neuen Kirchenvorstand von drei Personen vertreten – diese sind automatisch auch Mitglieder ihrer Kirchgemeindevertretung.
- Zudem sind die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchspiels Mitglieder des Kirchenvorstands. In den Kirchgemeindevertretungen arbeiten sie beratend mit.
Mitwirken an der Leitung der Kirchgemeinde
Es gibt sie an so vielen Stellen bei uns in den Kirchgemeinden: Menschen, die Tische rücken, sich nach Unkraut bücken, durch ihren Besuch beglücken, Sitzungsbänke drücken, mit Musik entzücken … Ohne sie ist Kirche gar nicht vorstellbar. Wo Gottes Wort in der Welt hörbar und erlebbar ist, ist Kirche. Wenn das auf ein Hauptamt konzentriert sein sollte, wäre das für die Kirche ein Armutsrisiko.
Im Zuge von „Kirche im Wandel“ werden die aktuellen Herausforderungen genau und konsequent betrachtet. Dazu gehört auch, dass sich Ehren- und Hauptamt in ein neues Verhältnis setzen können oder sollten. 2026 stehen wieder Kirchenvorstandswahlen in der Landeskirche an. Wir brauchen weiterhin Menschen, die bereit sind, eine grundlegende und zugleich weitsichtige Verantwortung zu tragen, aus eigener Begabung und mit Gottes Hilfe.
Drei derzeitige Aktive stellen sich mit ihren Gedanken vor und geben einen Einblick in das, was ihnen die Mitwirkung an der Leitung der Kirchgemeinde oder des Kirchspiels bedeutet.
Warum andere mitmachen
Thomas Friedrich
Vorsitzender der Kirchgemeindevertretung der Philippus-Kirchgemeinde Gorbitz
„Am liebsten stehe ich am Mischpult und sorge für guten Ton.“
Angefangen habe ich im Projektchor und als Lektor. Dann kam der Technikdienst dazu, die Kirchgemeindevertretung und 2020 der Vorsitz.
Als Teil der Gemeinschaft liegt mir viel daran, dass sich alle zugehörig und wohl fühlen. Ich sehe mich in einer Mittlerrolle, um die Anliegen der Gemeinde dorthin zu bringen, wo sie angegangen werden. Wenn ich dann erlebe, dass andere mit anpacken, dass sie ihre Meinung sagen und mit mir nach Lösungen suchen, dann stärkt das mein Engagement. Am liebsten stehe ich aber am Mischpult und sorge für guten Ton. Oder ich begrüße die Besucher an der Eingangstür.
Damit das Ehrenamt eine tragende Kraft unserer Kirche sein kann, müssten sich noch mehr aktiv einbringen, als es der Fall ist. Andernfalls würde das zu einer noch höheren Belastung für die Engagierten führen. Wichtig ist auch, die Kompetenzen zu vermitteln, die für die verantwortungsvollen Aufgaben nötig sind. Ich hoffe, dass diese Dinge mitgedacht und entsprechend entwickelt werden.
Gabriele Ruder-Danz
Mitglied der Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Cossebaude und des Kirchenvorstands
„Ich will etwas tun, damit Zugezogene sich bei uns willkommen fühlen und eine Lebendigkeit spüren."
Als wir herzogen, hat uns die Kirchgemeinde Cossebaude willkommen geheißen. Das war für uns ein großer Schatz. Allerdings war ich so ausgelastet, dass ich nur bei besonderen Anlässen aushalf. 2020 wurde mein Mann angefragt, für den Kirchenvorstand zu kandidieren. Er war voll ausgelastet. Ich aber hatte Zeit und Lust, denn ich war gerade Rentnerin geworden.
Ich will etwas tun, damit Zugezogene sich bei uns willkommen fühlen und eine Lebendigkeit spüren. Gern würde ich mehr über Grundfragen des Gottesdienstes diskutieren. Praktisch ist die Zeit ausgefüllt mit Organisation und ganz alltäglichen Problemen, die in der Kirchgemeinde anfallen. Das sind natürlich auch wichtige Themen.
Viele Ehrenamtliche arbeiten an vielen Stellen in unserer Kirchgemeinde. Das ist auch ein großer Schatz. Es kann aber nicht sein, dass immer mehr Ehrenamt „gefordert“ wird, aber das Landeskirchenamt bestimmt. Kirche im Wandel heißt für mich, dass alle Ebenen sich verändern müssen.
Christoph Hübler
Vorsitzender der Kirchgemeindevertretung Frieden und Hoffnung Löbtau
„Ich finde es total spannend, Einblicke in das Innenleben meiner Gemeinde zu bekommen."
In die Kirchgemeindevertretung wurde ich 2024 nachberufen und im Januar zum neuen Vorsitzenden gewählt. Außerdem singe ich im Kirchenchor, helfe beim Kirchenkaffee und trage Gemeindebriefe aus.
Ich finde es total spannend, Einblicke in das Innenleben meiner Gemeinde zu bekommen. Zudem finde ich, dass es bei uns in der Gemeinschaft einfach gut zusammenpasst.
Eine Stärkung des Ehrenamtes ist notwendig, weil es in Zukunft gar nicht anders gehen wird. Es gibt heute schon Gemeindeglieder, die prägend für ihre Gemeinde sind. Wichtig finde ich, dass es gute Bildungsangebote für diejenigen gibt, die sich neue Tätigkeitsfelder erschließen wollen. Trotz einer zunehmenden Verlagerung von Tätigkeiten ins Ehrenamt kommt dem Hauptamt hier eine besondere Bedeutung zu.
Das Verhältnis von Kirchgemeinde und Kirchspiel erlebe ich positiv. Manchmal braucht es Überzeugungsarbeit, wenn Traditionen an gemeinsame Regelungen angepasst werden sollen. Jedoch haben das Kirchspielfest oder Auftritte aller Chöre viel zum Zusammenwachsen des Kirchspiels beigetragen.
Wenn es soweit ist...
Die 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat auf ihrer Tagung im November 2025 die Änderung eines Kirchengesetzes beschlossen, das die Einführung von Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern zum Inhalt hat. Dies bedeutet im Besonderen eine Ergänzung des Gelöbnistextes. Neu hervorgehoben werden darin die Nachfolge Jesu Christi in der Begegnung mit allen Menschen und die aufeinander bezogene Wahrnehmung des Amtes, die auch das Wort der anderen hört. Damit wird, so die Begründung, in der Auseinandersetzung mit dem „Erstarken extremistischer Positionen … auf das Evangelium Jesu Christi als Prüfstein verwiesen“. Die neue Formulierung des Gelöbnisses lautet*:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Die Landessynode möchte mit dieser Neufassung die Erwartung bekräftigen, dass sich Mandatstragende bewusst in der Verantwortung vor Gott positionieren. Dieses Kirchengesetz ist mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. Februar 2026 in Kraft getreten.
Tobias Rösler
*Amtsblatt der EVLKS 2026 Nr. 4 A 26 ff