3G-Regelung im Gottesdienst

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Liebe Gottesdienstbesucher, die Corona-Notfallverordnung der sächsischen Landesregierung sieht auch für die Kirchen eine 3G-Regel vor. Wir waren froh, dass die Regel bei Einhaltung der AHA-Regeln für Gottesdienste bisher nicht galt. Jetzt müssen wir Sie bitten, zum Gottesdienst Ihre Nachweise mitzubringen: Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Zeigen Sie diese bitte den Mitarbeitern am Eingang der Kirche vor und denken Sie daran: Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen müssen eine gesetzliche Regelung umsetzen. Da die 3G-Regel auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt, hoffen wir, dass die Nachweispflicht Sie nicht vom Besuch des Gottesdienstes abhält. Wir wünschen Ihnen trotz der Einschränkungen eine gesegnete Adventszeit. Der Kirchenvorstand