Gemeindeleben in der 4. Coronawelle
Was gilt derzeit in unserer Kirchgemeinde?
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In unserer Kirchgemeinde gelten derzeit folgende Corona- Schutzmaßnahmen:
Gottesdienste
Gottesdienste dürfen nach weiterhin unter folgenden Bedingungen gefeiert werden:
- Dauer max. 60 Minuten
- Gottesdienstbesucher tragen FFP2 Masken
- Sitzabstände von 1,50 m sind einzuhalten
- Liturgisch Sprechende dürfen im Altarraum die Maske absetzen
- Kontaktnachverfolgungszettel sind von allen Gottesdienstbesuchern auszufüllen und am Ende abzugeben.
- Es gilt derzeit die 3G-Regel: Für Tests gilt: Mitzubringen ist ein bis zu 24 Stunden alter negativer Schnelltests. Oder ein PCR-Test, der ist 48 Stunden gültig.
- Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
- Der Küster kontrolliert am Eingang die 3G (statt Gesangbücher auszugeben). Der Lektor hilft ihm dabei als zweite Person damit kein Stau entsteht.
- Lieder werden derzeit nur rein musikalisch (ohne Blasinstrumente) begleitet oder es gibt Sologesang.
- Die Küster lüften regelmäßig.
Kindergottesdienst
Der Kindergottesdienst findet derzeit digital statt.
Gruppen und Kreise/ Chöre und Instrumentalgruppen
Für die Treffen in Gruppen und Kreisen müssen erneut digitale Lösungen gefunden werden. In Präsenz sind Treffen (für Menschen ab 16 Jahren) ab dem 22. November 2021 nicht mehr möglich.
Selbiges gilt auch für alle Proben und Konzerte im Bereich Kirchenmusik.
Daher wird der Mutter Kind Kreis ebenfalls erst einmal ausgesetzt, da die Hälfte Personen Erwachsene sind.
Christenlehre und Konfirmandenunterricht / Kinder- und Jugendarbeit
Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin möglich für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die aufgrund des Besuches von Schule oder Kita der dortigen Testpflicht unterliegen. Kinder- und Jugendliche, die aufgrund der Schließung der Schule nicht getestet werden (und weder erkrankt noch in Quarantäne sind), können mit einem Testnachweis teilnehmen. Bei allen Angeboten sollte auf die Einhaltung von Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Digitale Lösungen zur Fortsetzung der Kinder- und Jugendarbeit sind von unserem Kirchenvorstand jedoch ausdrücklich bevorzugt und erwünscht.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen von Gremien sollten digital stattfinden. Sofern eine Präsenzsitzung zwingend erforderlich ist, kann diese unter der bisher vorgesehenen Testpflicht für alle Teilnehmenden durchgeführt werden.
Andachten
Dürfen im Kirchenraum unter allen Regeln eines Gottesdienstes stattfinden.
Wort zur Situation
In unserer Kirchgemeinde spiegelt sich der gesellschaftliche Diskurs wider, wie in der gegenwärtigen Extremsituation das Verhältnis von Gesundheitsschutz der Gemeinschaft und individuellen Rechten (z.B. das Recht auf Religionsausübung, Beachtung der Situation der Kinder- und Jugendlichen) zu gestalten ist. Dass dies im Konsens gelingen könnte, scheint kaum möglich. Widersprüche sind momentan vorprogrammiert und müssen bestmöglich ausgehalten werden ohne, dass wir das einander vorwerfen und es uns trennt.
Pfarrerin Eymann im Namen des Kirchenvorstandes