Stellungnahme zu "Kirche im Wandel“

Stellungnahme des Kirchenvorstandes

vom , verfasst von Kirchenvorstand Kirchspiel Dresden West

© EVLKS

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel“,

vielen Dank für Ihre Arbeit und Ihr Engagement für eine Kirche der Zukunft.

Der Kirchenvorstand des Kirchspiels Dresden West hat sich umfassend mit dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel“ vom 7. März 2025 beschäftigt und auch aktiv an den unterschiedlichen Treffen teilgenommen. Danke für die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung.

Der Zwischenbericht gibt einen sehr guten Rahmen als Grundlage für die Gestaltung der Kirche in der Zukunft. Gestaltung heißt Verantwortung – aus diesem Grund möchten wir unsere Impulse zu einigen Themen der Arbeitsgruppe mitgeben.

Gestaltung – Verantwortung – Letztentscheidung

Um die Wirksamkeit in der Gestaltung der kirchlichen Strukturen lebensnah entfalten zu können, braucht es Handlungsspielräume. Diese können durch die Etablierung von „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ mit der Letztentscheidung in tragenden Belangen (u. a. Personaleinstellungen, Grundstückangelegenheiten) eine tatsächliche Basis für den 3-Klang „Gestaltung – Verantwortung – Letztentscheidung“ ermöglichen. Die Letztentscheidung in tragenden Belangen, mit enger Abstimmung der Strukturen der Landeskirche Sachsen im Sinne einer Rechtsaufsicht (keine Genehmigungspflicht), ist für uns eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Gestaltung. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in den Überlegungen der Arbeitsgruppe eine Betrachtung der Struktur der Landeskirche insgesamt fehlt. Ausschließlich auf Verwaltungsstrukturen und die Kirchenbezirke wird eingegangen. Das ist auch für einen sog. Zwischenbericht zu wenig. Es fehlt die Frage nach einem zukunftsfähigen Verhältnis der um die Mittlere herum gruppierten anderen Ebenen.

1. Residenz Pfarrerinnen, Pfarrer oder hauptamtlicher Amtspersonen

Wir teilen Ihre These, dass sich die Präsenz der Kirche vor Ort nicht mehr an der Residenz der Pfarrerinnen, Pfarrer oder einer anderen hauptberuflichen Amtsperson vor Ort, sondern an der Existenz der Gemeinde entscheidet. Jedoch braucht es hauptamtliche Rahmungen, welche die Ehrenamtlichkeit stützen und stärken. Dies betrifft u. a. die Stellenanteile der Verkündigungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, welche die Körperschaft (i.S. derzeitiger Kirchspiele) bedarfs- und ressourcenorientiert einsetzen kann.

2. Stärkung des Ehrenamtes

Ehrenamtliche Arbeit muss gabenorientiert eingesetzt und koordiniert durchgeführt werden, um einen hohen Wirkungsgrad zu erreichen. Deshalb bedarf es dringend Strukturen des Ehrenamtsmanagements in den Körperschaften (i. S. derzeitiger Kirchspiele).

3. „Dritte Orte“

Wir unterstützen grundsätzlich die Ergänzung von „Dritten Orten“. Diese sollten jedoch mit den Strukturen der Kirchgemeinden und Körperschaften (i.S. derzeitiger Kirchspiele) gemeinsam im Sozialraum wirken und sich ergänzen. Daher sehen wir den Bedarf einer weiterführenden Beschreibung, in welcher Weise Beziehungen zwischen Kirchgemeinden und sog. Dritten Orten hergestellt und entwickelt werden könnten bzw. sollten.

4. Gleichheit bei Anstellung vs. Verbeamtung im Pfarrdienst

Im Pfarrdienst sind verbeamtete Pfarrpersonen, Pfarrpersonen im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis und zukünftig auch Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten tätig. In der Praxis unterscheiden sich ihre Aufgaben nicht. Sie wirken in einer Kirchgemeinde gemeinsam als Pfarrteam. Für ein gerechtes und gutes Miteinander halten wir gleiche Anstellungen (Pflichten wie auch Rechte) für unumgänglich. In diesem Zusammenhang steht aus unserer Sicht der Beamtenstatus des Pfarrdienstverhältnisses in Frage.

Verwaltungsaufgaben Verkündigungsdienst

  1. Der Anteil an Verwaltungsaufgaben der Pfarrerinnen und Pfarrer muss dringend verringert werden. Hierzu wäre es wünschenswert, wenn durch die Landeskirche Rahmen mit kurzen Entscheidungswegen etabliert werden.
  2. Den Körperschaften (i. S. derzeitiger Kirchspiele) sollte es bei Bedarf möglich sein, Strukturen i. S. einer Geschäftsführung zu etablieren bzw. die Entscheidungskompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter dahingehend zu erweitern.
  3. Grundsätzlich überlegenswert ist es, die Verwaltung von Friedhöfen und die Verwaltung von Gebäuden/Grundstücken körperschaftsübergreifend zu organisieren.

Verständlichkeit

Die namentliche Unterscheidung von „Ortsgemeinde" und „Kirchgemeinde " ist aus unserer Sicht missverständlich. Mit „Ortsgemeinde“ verbindet man gesellschaftlich das eigene Dorf, den Stadtteil und nicht die eigene Kirchgemeinde. Mit einer Kirchgemeinde werden Erreichbarkeit, intergenerationelle Lebendigkeit und der Raum für lang- oder kurzfristige, überschaubare Gemeinschaften assoziiert. Der Begriff „Ortsgemeinde“ ist jahrzehntelang anders geprägt. Deshalb schlagen wir vor, die Bezeichnung „Kirchgemeinde“ für die eigene Kirchgemeinde vor Ort zu verwenden.

Gern beteiligen wir uns weiterhin an diesem sehr wichtigen Prozess und wünschen uns die Fortführung der Transparenz im weiteren Verlauf.
Für diese wichtige Aufgabe wünschen wir Ihnen Gottes Segen.

Dresden, im November 2025
Der Kirchenvorstand

 

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